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Allgemeine GeschÄftsbedingungen§ 1 Anwendungsbereich - Geltung(1) Das Gerolsteiner-Radsport-Festival 2010 wird unter Aufsicht der TW GEROLSTEINER LAND GmbH und der Ley Events GmbH veranstaltet. § 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jedoch gibt es folgende Ausnahmen: Teilnehmer des Marathons können bereits ab dem 16. Lebensjahr und Teilnehmer des Kids Race können ab dem 6. Lebensjahr teilnehmen, wenn Sie die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Diese ist durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular zu dokumentieren. Erfolgt die Anmeldung online, so hat die Einwilligung des Erziehungsberechtigten formlos schriftlich zu erfolgen. (2) Rennräder bzw. Equipment wie z.B. Helme, Trinkflaschen etc., die der Beschreibung im Reglement nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden. § 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung- Storno(1) Die Anmeldung kann ausschließlich auf der Homepage www.gerolsteiner-radsport-festival.de per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular“ im Internet erfolgen. Die Anmeldung per Online-Registrierung ist für den Teilnehmer verbindlich. Sofern die maximale Teilnehmerzahl für die einzelnen Rennen noch nicht erreicht wurde, ist eine Nachmeldung für die einzelnen Rennen im Akkreditierungsbereich des Gerolsteiner-Radsport-Festivals möglich. (2) Zahlungen können nur per Lastschrift oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per Überweisung erfolgen. Bei Nachmeldungen im Rahmen der Akkreditierung erfolgt die Bezahlung in bar vor Ort.. (3) Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 10,00 erhoben, wobei dem Teilnehmer der Nachweis gestattet wird, dem Veranstalter seien keine oder nur wesentliche niedrige Aufwendungen entstanden. (4) Die Teilnahme ist nicht übertragbar. (5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. (6) Für das Gerolsteiner-Radsport-Festival 2010 gelten folgende Stornierungsbedingungen: (7) Eine Stornierung ist nur bezogen auf die Gesamtbuchung möglich und nicht auf einzelne Leistungen innerhalb der Gesamtbuchung. (8) Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter und nicht durch den Teilnehmer gestattet. (9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 300 Startern für das Einzelzeitfahren, 400 Startern (100 Teams) und für das Teamzeitfahren fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Sollte für die einzelnen Rennen die Mindestteilnehmeranzahl von 200 Startern für das Einzelzeitfahren und 50 Teams für das Teamzeitfahren nicht erreicht werden, so behält es sich der Veranstalter vor diese Rennen nicht durchzuführen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer sein Startgeld zu 100% zurück. § 4 Haftungsausschluss(1) Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter nicht übernommen. (2) Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil und sollte sich gegen Unfälle und sonstige Schäden ausreichend versichern. (3) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen. (6) Die Teilnehmer müssen Ihre Transponder direkt nach dem Rennen abgeben, da es sich um eine Leihgabe des Veranstalters handelt. Sollte dies aus wichtigem Grund nicht möglich sein, dann ist eine Rückgabe via Post an die Ley Events GmbH bis zum 30.06.2010 möglich. Bei Verlust des Transponders oder bei Nichtabgabe innerhalb der oben genannten Frist erhebt der Veranstalter eine Gebühr von 75,00 €. (7) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. § 5 Datenerhebung und –verwertung / Bildrechte(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Stand: 01.11.2009
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